Bitte bei der Abholung beachten:

Bei der Fahrzeugabholung bitten wir Sie einen gültigen Führerschein ( mind. 2 Jahre) sowie einen Personalausweis mitzubringen. Der Mietpreis wird im Voraus bezahlt. Eine Kaution  per EC-Karte oder Kreditkarte (VISA, EURO / MASTERCARD) in Höhe von 300,00 ( von 500,00 ab dem 4. Tag ) EUR ist zu hinterlegen. Bei einem Wohnsitz des Mieters im Ausland sind die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder eines Reisepasses mit Meldebescheinigung und eines Führerscheines (EU) notwendig.

Für den 9-Sitzer Bus gilt : bei Fahrten in einige Länder muss die Kaution  nur per Kreditkarte hinterlegt werden. Die Zahlung soll bitte möglichst nicht mit Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlungen mit Kreditkarte berechnen wir 3% Servicegebühr. Mindestalter beträgt 24 Jahre.  

Anmietzeit pro Tag gilt
von 8:00 bis 8:00/9:00 Uhr
des folgenden Tages und nach Vereinbaren 

Bitte, keine Hunde im Auto!                                                                                                                                                           

 

Nach Anfrage vermieten wir ein Navigationsgerät, Dachträger mit Dachbox, Sackkarren, Decken, Gurte.

 

Allgemeine Vermietbedingungen 

Anmiet- und Zahlungsbedingungen

Bei einer Anmietung benötigen wir von dem Mieter einen gültigen Führerschein (mind. 2 Jahre), Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung, unbefristete Aufenthaltserlaubnis sowie eine Mietvorauszahlung in Höhe der voraussichtlichen Mietkosten zuzüglich einer Kaution in Höhe von 300,00 € für eine Vermietung von 1 bis 3 Tagen, oder von 500,00 €  ab dem 4. Tag. Die Kaution wird durch eine Kreditkarte/EC erhoben. Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten und Zahlungssysteme: EC- Cash, VISA, MasterCard, Maestro, JCB CARDS. Der Restbetrag ist bei Rückgabe des Fahrzeuges zu zahlen. Die Zahlung soll bitte möglichst nicht mit Kreditkarte erfolgen. Bei Zahlung mit Kreditkarte berechnen wir 3% Servicegebühr.Das KFZ darf nicht untervermietet werden. Anmietzeit pro Tag gilt von 8:00 bis 8:00/9:00 Uhr des folgenden Tages, wenn nicht anders vereinbart ist. 

Mietpreis, Versicherung

Es gelten die Preise der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich als Tagespreise. Alle Preise beinhalten schon die gesetzliche Mehrwertsteuer und sind inkl. einer Vollkaskoversicherung mit der Selbstbeteiligung (SB) bei jedem Schadenereignis von 1000,00 Euro. Eine Reduzierung auf 650,00 Euro ist durch eine zusätzliche Gebühr von 13 € pro Tag möglich (gilt nur bis zu drei Miettagen). Die Teilkasko- Selbstbeteiligung (Brand, Diebstahl) beträgt 150,00 Euro. Eine nachträgliche Herabsetzung der Haftungsbegrenzung während der Mietdauer ist nicht möglich. Die Reduzierung der Selbstbeteiligung auf dem vertraglich vereinbarten Wert bezieht sich immer pro Schadenfall. Hat ein Fahrzeug bei Rückgabe mehrere von einander unabhängige Schäden, dann wird jeweils eine Schadenzahlung bis zur Höhe der  Vereinbarten Selbstbeteiligung fällig. Bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, bei Fahrerflucht, alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit haftet der Mieter unbeschränkt. Fahrer, Gepäck, Waren usw. sind nicht versichert. Bei Abschluss einer Insassenunfallversicherung zu einer Tagesprämie von 5,- EUR pro Fahrzeug (Höchstbetrag 10,00 €/ Miete) beträgt die Deckungssumme EUR 80.000,- bei Invalidität, EUR 40.000,- im Todesfall. Bei zwei und mehr Insassen erhöhen sich die Versicherungssummen um einmalig 50% bei anteiligem Anspruch der geschädigten Person.

In allen Ländern, die außerhalb Westeuropa liegen (und auch Italien, Spanien, Frankreich, Portugal) wird die Selbstbeteiligung beim Vollkasko- und Diebstahlschutz auf 1500,00 € erhöht. Der Mieter haftet für eine Beschädigung, Entwendung des Mietgegenstandes in Höhe der Selbstbeteiligung. Bei Entwendung des Fahrzeuges sind vom Mieter ein Autoschlüssel und ein Fahrzeugschein dem Vermieter vorzulegen. Eine Bestätigung von der Berichtaufnahme bei einer Polizeidienststelle muss ebenso vorgelegt werden. Andernfalls hat der Mieter dem Vermieter vollen Schadenersatz bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Mietgegenstandes zu leisten. Die Kaution wird in Höhe der SB durch eine Kreditkarte reserviert.

Der Mietpreis beinhaltet auch Wartungsdienst, Ölverbrauch und Verschleißreparaturen. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.

Fahrzeugrückgabe, Haftung

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit am vereinbarten Ort während der Öffnungszeiten  von Autovermietung- Gern (oder nach Vereinbaren) zurückzugeben. Die sind: Mo.-Fr. von 8:00 bis 19:00 Uhr, So., Sa. von 8:00 bis 12:00 Uhr und nach Vereinbaren.Wird das Fahrzeug nicht zu dem im Vertrag vorgesehenen Termin zurückgegeben, verlängert sich der Vertrag um einen Tag, wobei eine schriftliche oder telefonische Vereinbahrung mit dem Vermieter 24 Stunden, mindestens 12 Stunden vor Ablauf des Rückgabetermins notwendig ist. Bei nicht rechtzeitiger Benachrichtigung sind für den entsprechenden Tag eventuelle Mietausfallkosten oder die entstehenden Kosten für die Person, die das Fahrzeug vorreserviert hat, zu ersetzen.

Wir bieten keinen Service für die Zustellung und Abholung des Leihwagens an. Der Mieter hat das Fahrzeug in dem mangelfreien Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für die Beschädigung des KFZ und hat in diesem Fall auch die Schadensnebenkosten sowie mögliche Gutachter- und Mietausfallkosten zu ersetzen Die unfallbedingte Auslagen, wie Bearbeitungsgebühr, Fahrzeugüberbringung zur Reparaturstelle, Fahrkosten berechnen wir ab 50,00 € pauschal. Beim Zahlungsverzug wird für jede Mahnung eine Gebühr von 5,00 € erhoben.

Bei Versagen des Kilometerzählers hat der Mieter die Vermieterin sofort zu benachrichtigen. Bei vorsätzlicher Beschädigung der Plomben oder des Kilometerzählers sowie im Falle der schuldhaften Nichtbenachrichtigung vom Versagen des Kilometerzählers ist die Vermieterin berechtigt, der Abrechnung eine tägliche Fahrstrecke von 800 km zugrunde zu legen, es sei denn, der Mieter weist eine geringere Kilometerleistung nach. Der Transport gefährlicher Stoffe mit dem KFZ ist untergesagt. Der Mieter verpflichtet sich, das KFZ pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln sowie es ständig auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überwachen. Bei längerer Benutzung hat der Mieter nach Rücksprache mit dem Vermieter die fälligen Wartungsarbeiten in einer autorisierten Vertragswerkstatt durchführen zu lassen; die Kosten erstattet der Vermieter.

Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges entstehenden Kosten, anfallenden Gebühren, Mahngebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die die Vermieterin in Anspruch genommen wird. Der Vermieter ist verpflichtet, den Behörden in einem solchen Fall den Mieter/ Fahrer zu benennen.

 Das Fahrzeug wird dem Mieter voll getankt übergeben und ist vom Mieter voll getankt zurückzugeben (kein Biodiesel!). Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, hat die für die Betankung anfallenden Kraftstoffkosten zu tragen zuzüglich des Betankungsservice in Höhe bis zu 10,00 € zu tragen. ACHTUNG: Heben Sie bitte Spritrechnungen auf - als Beweis für den Tankinhalt bei Rückgabe. Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug im sauberen Zustand zurückzugeben, sonst fallen an ihn zusätzliche Kosten  für die Reinigung (Fleckenbeseitigung). Auch behält die Vermieterin das Recht, bei sehr verschmutztem Auto nach dem Autowaschen das Fahrzeug zu besichtigen. Beim aufgehobenen Kassenzettel von der Waschanlage, erstattet die Vermieterin die Kosten (nur einfaches Waschen, unmittelbar vor Fahrzeugrückgabe). Wird der Mietgegenstand außerhalb der Öffnungszeiten bzw. nach Einbruch der Dunkelheit oder ohne Erstellung eines Rückgabeprotokolls zurückgegeben, so erfolgt die offizielle Rücknahme und Bewertung am darauf folgenden Tag.

Die Vermieterin kann den Mietvertrag vorzeitig bzw. fristlos kündigen, wenn aus berechtigtem Interesse die Fortsetzung unzumutbar wird, insbesondere bei Bekanntwerden von falschen Angaben zur Person, zweifelhafter Bonität, schwerwiegender Unzuverlässigkeit und vertraglicher Verpflichtungen. Daneben bleiben Schadenersatzansprüche der Vermieterin unberührt. Eine spätere Feststellung von den Schäden schließt bei einem Nachweis die Schuld eines Mieters nicht aus. In dem Fall die Vermieterin ist berechtigt, innerhalb von den nächsten zwei Werktagen nach Entdeckung von Mängeln, für die der Mieter haftbar ist, gegenüber dem Mieter Mängeln des KFZ zu beanstanden. Hiermit wird die Autovermietung- Gern ermächtigt sämtliche im Rahmen der Anmietungen entstehenden Kosten über die angegebene EC/Kreditkarte zu belasten.

Mieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das KFZ nicht fahrbereit ist und der Vermieter kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. Bei technischem Versagen eines Fahrzeuges während einer Vermietung wird für die Ausfallzeit der Mietpreis anteilig zurückerstattet oder ein Ersatzfahrzeug nach Möglichkeit angeboten.

Reservierung und Abbestellung

Das Fahrzeug ist spätestens 1 Std. nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, danach ist Autovermietung- Gern an die Reservierung nicht mehr gebunden.  Vorbestellungen von KFZ sind verbindlich. Abbestellungen müssen spätestens 48 Std. vor Mietbeginn erfolgen, andernfalls ist ein Tagesgrundpreis für die entsprechenden Tage zu zahlen, es sei denn das KFZ (Dachbox) konnte anderweitig vermietet werden. Bei kurzfristiger Bestellung (unter 48 Stunden) muss die Abbestellung spätestens 24 Std. vor Mietbeginn oder unmittelbar nach der Bestellung bzw. nach unserer schriftlichen Bestätigung, höchstens 2 Stunden danach erfolgen.
Sämtliche Stornierungen und Änderungen müssen schriftlich vorgenommen werden!

Für den 9-Sitzer Bus gelten zusätzliche Bedingungen: Abbestellungsfrist von 2 Wochen vor Mietbeginn, falls die Bestellung nicht kurzfristig oder nicht unter 2 Wochen erfolgt.

Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schäden

Bei jedem Schadeneintritt ist der Mieter verpflichtet die Vermieterin unverzüglich telefonisch zu verständigen, den Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schaden sofort die nächste Polizeistelle  zu melden und aufnehmen zu lassen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Eine Bestätigung ist vorzulegen, wenn die Polizei die Unfallaufnahme abgelehnt hat. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat Autovermietung- Gern, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht zu erstatten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten.

Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von 50 € ohne weiteres größere Reparaturen nur mit Einwilligung von Autovermietung- Gern in Auftrag gegeben werden.

Führungsberechtigung

Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst, dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer, den beim Mieter angestellten Berufsfahrern im dessen Auftrag, sowie von Familienangehörigen des Mieters gelenk werden, sofern diese das festgesetzte Mindestalter haben und in der Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. Die Verantwortung dafür übernimmt der Mieter.Das Mindestalter beträgt 22 Jahre, beim Busmieten  - 24 Jahre. Beim Firmenmieten sind führungsberechtigt alle Mitarbeiter des Mieters, welche im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis und mind. 22 Jahre alt sind. Mindestdauer des Führerscheinbesitzes 2 Jahre. Für die unbefugte Nutzung des Fahrzeuges ist der Mieter verantwortlich.

Fahrten ins Ausland

Wenn nicht anderes vereinbart wurde, sind Fahrten ins Ausland in folgende Länder erlaubt: Belgien, Dänemark, Finnland, Österreich, Frankreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Großbritannien, Irland, Italien (begrenzt), Liechtenstein, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Norwegen. Fahrten in oder durch osteuropäische Länder sind nicht gestattet. Bei Verstoß gegen die Bedingungen für Fahrten ins Ausland können sämtliche Versicherungen ihre Gültigkeit verlieren, wobei wir gleichzeitig das Mietverhältnis als mit sofortiger Wirkung gekündigt betrachten. Wir behalten uns das Recht vor, es von Polizei/Grenzschutz sicherstellen zu lassen.

Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag wird als Gerichtsstand Hauptsitz der Vermieterin, München vereinbart. Auf das Rechtsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.

Autovermietung-Gern  in München

 

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